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Feiertagsarbeit nur mit OK des Betriebsrats

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates dürfen Mitarbeiter nicht zur Arbeit an Feiertagen verpflichtet werden.

Die Einteilung an Feiertagen ist eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit, bei der der Betriebsrat grundsätzlich mitzuwirken hat.


LAG Hessen - Az: 5/9 TaBV 51/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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