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Vereinbarte Arbeitszeiten können nicht einseitig geändert werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden die Arbeitszeiten einer Teilzeitkraft arbeitsvertraglich festgelegt, so werden diese nicht durch Änderung der betriebsüblichen Arbeitszeiten oder eine Betriebsvereinbarung beeinflußt. Auch im Rahmen des Direktionsrechts ist eine Änderung

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LAG Köln - Az: 8 Sa 36/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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