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Vereinbarte Arbeitszeiten können nicht einseitig geändert werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden die Arbeitszeiten einer Teilzeitkraft arbeitsvertraglich festgelegt, so werden diese nicht durch Änderung der betriebsüblichen Arbeitszeiten oder eine Betriebsvereinbarung beeinflußt. Auch im Rahmen des Direktionsrechts ist eine Änderung

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LAG Köln - Az: 8 Sa 36/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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