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Prämienregelung ohne Widerrufsvereinbarung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber zunächst einseitig eine Prämienregelung erlassen, die ab einem bestimmten Geschäftsjahr "bis auf Widerruf" gelten sollte.

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LAG München, 03.03.2009 - Az: 8 Sa 825/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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