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Prämienregelung ohne Widerrufsvereinbarung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber zunächst einseitig eine Prämienregelung erlassen, die ab einem bestimmten Geschäftsjahr "bis auf Widerruf" gelten sollte.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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