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Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin wegen Medikamentenmissbrauch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auf eine außerordentliche Kündigung wegen Medikamentenmissbrauchs sind die Grundsätze einer außerordentlichen Kündigung wegen krankheitsbedingter Beeinträchtigung infolge Alkoholismus anzuwenden.

Eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung infolge Medikamentenmissbrauchs kommt im Falle tariflicher Unkündbarkeit als wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB in Betracht. Insoweit sind die Grundsätze einer außerordentlichen Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer wegen Alkoholismus heranzuziehen.

Eine nach Zugang einer Kündigung durchgeführte Entziehungsbehandlung kann als neuer Kausalverlauf für die bei Zugang der Kündigung anzustellende Prognose nicht berücksichtigt werden. Ist eine neue Ursachenkette begründet, besagt die tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose aus.


LAG München, 14.10.2021 - Az: 3 Sa 83/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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