Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.166 Anfragen

Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein neuer Inhaber eines Betriebs oder Betriebteils tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Steht nun einem Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit in dem neuen Betrieb eine Jubiläumszahlung zu, so bestimmt sich die Zahl der Dienstjahre grundsätzlich allein anhand der Zugehörigkeit zum aktuellen Betrieb.

Die Zugehörigkeit zum früheren Betrieb kann sich bei einem Betriebsübergang allenfalls dann auswirken, wenn auch der alte Arbeitgeber eine Jubiläumszahlung zugesichert hat.

Diese Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck einer Jubiläumszahlung, die die Betriebstreue des Mitarbeiters honorieren soll. Eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern ist hiermit nicht zu vereinbaren.


BAG, 26.09.2007 - Az: 10 AZR 657/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant