Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 402.927 Anfragen

Kürzung von Leistungszulagen ist hinzunehmen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Kürzt ein Arbeitgeber Leistungszulagen, so ist dies vom Arbeitnehmer hinzunehmen, sofern die entsprechende Entscheidung nicht offensichtlich willkürlich oder rechtlich grob fehlerhaft ist.

Ist dies nicht der Fall, so besteht keine Möglichkeit, sich gegen die Absenkung der Leistungszulage zur Wehr zu setzen.

Im zu entscheidenden Fall hatte die paritätisch besetzte Kornmission die Leistungsbeurteilung bestätigt.

Nach der Rechtsprechung des BAG sind Entscheidungen einer paritätisch besetzten Kommission der Betriebspartner als Schiedsgutachterstelle i.S.d. § 317 BGB im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob sie im tarifvertraglich vorgesehenen Verfahren ergangen sind und ob ihre wertende und beurteilende Entscheidung grob unbillig i.S.v. § 319 BGB ist.

Dies ergibt sich daraus, dass die Entscheidungen der paritätischen Kommission - von einer Überprüfung im Rechtsweg abgesehen - endgültig sein sollen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim