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Bei freiwilligen Leistungen Widerruf vorbehalten?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei arbeitsvertraglich gewährten freiwilligen Leistungen kann ein Arbeitgeber sich grundsätzlich hierfür ein Widerrufsrecht im „Kleingedruckten“ vorbehalten.

Dies gilt auch dann, wenn es hierdurch zu einer deutlichen Gehaltsminderung kommt.

Nach Ansicht des Gerichts war die vorliegend entstandene Minderung des Einkommens um 18% durch Wegfall der freiwilligen Fahrgelderstattung noch zumutbar. Eine unangemessene Benachteiligung vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - Az: 6 Sa 380/04

ECLI:DE:LAGRLP:2004:1014.6SA380.04.0A

Nachfolgend:

Verfahrensgang:
BAG, 02.11.2005 - Az: 5 AZR 54/05, sonstige Erledigung
BAG, 11.10.2006 - Az: 5 AZR 721/05, Urteil: Zurückweisung


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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