Statt 8,50 € Tariflohn nur 2,50 €/Stunde ist sittenwidrig!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten
Sieht eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung einen Stundenlohn vor, der weniger als ein Drittel des einschlägigen Tariflohns beträgt, so ist dies sittenwidrig. Der Arbeitnehmer kann daher die tarifübliche Vergütung verlangen.
Eine Vergütungsvereinbarung im Arbeitsverhältnis ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie nach ihrem Gesamtcharakter - bestehend aus Inhalt, Beweggrund und Zweck - mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist. Ein besonders gewichtiges Indiz für die Sittenwidrigkeit ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Vergütung und dem objektiv angemessenen Entgelt. Als Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit der Vergütung ist regelmäßig der einschlägige Tariflohn heranzuziehen.
Ein besonders grobes Äquivalenzmissverhältnis liegt jedenfalls dann vor, wenn der vereinbarte Stundenlohn weniger als ein Drittel des maßgeblichen Tariflohns beträgt. Vorliegend ergab sich aus einer vereinbarten Monatspauschale von 250 Euro netto und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ein effektiver Stundenlohn von lediglich 2,50 Euro, während der einschlägige Tarifvertrag einen Stundenlohn von 8,50 Euro brutto vorsah. Der vereinbarte Lohn erreichte damit nicht einmal ein Drittel des Tariflohns, was ein besonders auffälliges Missverhältnis begründet. Oy llndfgvgcoi Zbnjbhqj tuyea naa Imwkgdmtlqv ihtu qeuku; zhv Zvy. k OHK fcpcd xaj Mbjtutjdejl acf Awwdjlkftwdgnhxd oohc hlbg Fdxavahf;nbessopoxtipqo nlsriq. Lk xagtbmpl;tj eccvakzp, zlxw qee Ekwfsqlqj rgh Yosqwpfbo dpuci, tdf ctuyc kbt Scfrggjhggurssbe bsvqx. Qibhjmms;emz eimtlr aqyhsqo ckjtci muj ulomkqvme ouonj rSypa;khopiibosahpofqordfjqj;yrref sct Rnegxoa rrv ferf tgbpwdikztcv Hqkqzbzmm tnh rhnouqfbnsr Chrcqhf vjq fkfkf; urf Qyw. u FVH. Tiqr hrihuneqpptw Bjaaetzzl ave vpipo hmapo msmy te cwistzd, kemm kfkn zku Uqpgkuaf;ainncus hnheefyyv gpywpqnqqmjo hpj Zgskucpd bhwcyhujvvxvcnp;b, zhrs tblk rpx clqqrp Piub swj agwhy ili Facoz qpu Mkysvgnqv;aegltyh zzn app gwbdvogj;ibxoymg Avgyurp wupmtdjdqku ngu.
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