Gehaltsnachzahlungen können vom Arbeitnehmer nicht erst nach sechs Jahren eingefordert werden. Lohnansprüche sind spätestens innerhalb von drei Jahren geltend zu machen.
ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2007 - Az: 1 Ca 28/06
ECLI:DE:ARBGFFM:2007:0122.1CA28.06.0A
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