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Lohnminderung nicht ohne Gegenleistung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der monatliche Tariflohn darf bei normativer Tarifgeltung nicht ohne adäquate Gegenleistung gemindert werden.

Eine in Aussicht gestellte oder vereinbarte zukünftige Gewinnbeteiligung stellt keine solche Gegenleistung dar.

Hierbei handelt es sich um eine Beteiligung am unternehmerischen Risiko bei gleichzeitigem Lohnverzicht. Es liegt ein Verstoß gegen § 4 Abs. 4 TVG vor.


ArbG Marburg, 19.12.2003 - Az: 2 Ca 438/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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