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Korrektur der Vergütungsanpassung von Betriebsratsmitgliedern durch den Arbeitgeber

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zusammenhang mit der (Mindest-)Bemessung des Arbeitsentgelts von Mitgliedern des Betriebsrats nach § 37 Abs. 4 BetrVG ist zur Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts - sowie bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auf einen späteren Zeitpunkt - grundsätzlich auch dann abzustellen, wenn das Betriebsratsmitglied vor der Mandatsübernahme von der Erbringung seiner Arbeitsleistung befreit war.


BAG, 20.03.2025 - Az: 7 AZR 159/24

ECLI:DE:BAG:2025:200325.U.7AZR159.24.0

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