Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.384 Anfragen

Kein Anspruch auf „Urlaub vom Pflegekind“

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Arbeitsgericht Bonn hat die Klage einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Jugendhilfeorganisation auf Zahlung von Urlaubsabgeltung abgewiesen. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte die Auffassung vertreten, ihr Arbeitgeber habe ihr während des gesamten Arbeitsverhältnisses keinen Urlaub gewährt, weil sie die in ihre Familie aufgenommenen Pflegekinder ununterbrochen habe betreuen müssen. Diese Pflegekinder waren ihr - mit ihrem Einverständnis - durch das Jugendamt zur Vollzeitpflege zugewiesen worden.

Laut Arbeitsvertrag mit der Jugendhilfeorganisation bestand die Arbeit der Klägerin im Wesentlichen darin, organisatorische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung von Pflegekindern (z.B. Verwaltungsaufgaben) und sonstige sich aus der pädagogischen Arbeit mit Kindern ergebende Aufgaben wahrzunehmen. Der Arbeitgeber war daher der Auffassung, durch die Freistellung von Verwaltungstätigkeiten während der Schulferien habe er der Klägerin Urlaub gewährt.

Die Klage ist erfolglos geblieben. Denn nach Auffassung des Gerichts wurde der Klägerin Urlaub durch die Befreiung von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gewährt.
Diese habe aber lediglich die Verwaltungstätigkeiten umfasst. Die Pflicht zur Betreuung, Erziehung und Pflege der von der Klägerin in ihre Familie aufgenommenen Kinder ergebe sich demgegenüber nicht aus dem Arbeitsvertrag sondern daraus, dass die Klägerin mit der Aufnahme der Pflegekinder Teilbereiche der Personensorge für diese übernommen habe. Für diese Aufgaben hatte die Klägerin neben der von der Beklagten gezahlten Arbeitsvergütung ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Erziehungsgeld erhalten.

Gegen die Entscheidung des Bonner Arbeitsgerichts ist die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln möglich.


ArbG Bonn, 08.06.2016 - Az: 5 Ca 2733/15 EU

Quelle: PM des ArbG Bonn


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant