Urlaubstage und gesetzliche Feiertage als Ausgleichstage?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Tarifvertraglich vereinbarte Urlaubstage, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehen, und gesetzliche Feiertage dürfen in Arbeitszeitschutzkonten nicht als Ausgleichstage gebucht werden, weil diese neutral sind. Andernfalls würde die gesetzlich maximal erlaubte Arbeitszeit erst nach Ableistung eines weiteren Arbeitstages erreicht. Damit scheiterte der Arbeitgeber mit seiner Ansicht, dass lediglich die gesetzlichen Urlaubstage dem Zweck des Gesundheitsschutzes dienen.
Das VG vertritt hier die Ansicht, dass jeder Urlaubstag grundsätzlich der Erholung dient und sich dadurch auszeichnet, dass während dieser Zeit die Arbeitsverpflichtung wegfällt. Urlaubstage und gesetzliche Feiertage sollen dem Arbeitnehmer gerade keine zusätzliche Belastung bringen, indem das Arbeitsschutzkonto zu seinen Lasten verändert werde.
VG Köln, 01.01.1970 - Az: 1 K 4015/11
ECLI:DE:VGK:2012:1122.1K4015.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!