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Niemals eigenmächtig Urlaub nehmen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eigenmächtig Urlaub genommen, so kann dies die Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch bei jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit.

Im vorliegenden Fall war dem Arbeitnehmer bekannt, daß er zur fraglichen Zeit im Betrieb benötigt wurde.

Da der Arbeitnehmer trotz der betrieblichen Notlage dem Arbeitsplatz über drei Tage hinweg beharrlich ferngeblieben war, ging die Abwägung der gegenseitigen Interessen zu Lasten des Arbeitnehmers aus.


LAG Hessen, 09.02.2005 - Az: 6 Sa 380/04

ECLI:DE:LAGHE:2005:0209.6SA380.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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