Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 389.313 Anfragen

Zugang einer Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Eine Kündigungserklärung stellt eine derartige Willenserklärung dar. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass es für den Zugang der Kündigungserklärung gerade nicht auf die Anwesenheit des Kündigungsempfängers ankommt. Die Erklärung muss in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines empfangsberechtigten Dritten gelangen und es muss für den Empfänger unter gewöhnlichen Umständen die Möglichkeit bestehen, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu erlangen (vgl. BAG, 09.06.2011 - Az: 6 AZR 687/09).

Ist eine dritte Person für die Entgegennahme von Post für den Empfänger empfangsberechtigt os ist diese nach der Verkehrsauffassung nicht lediglich Empfangsbotin.

Die Abwesenheit des Empfängers zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kündigungsschreibens und des Eintrags in das Postbuch ist demgemäß unerheblich.

Nimmt die dritte Person Erklärungen der in Rede stehenden Art entgegen und legt sie diese vor, erfolgt der Zugang der Kündigung unabhängig davon, ob die Abwesenheit des Empfängers dem Kündigenden bekannt ist (vgl. für die Kündigung während einer Urlaubsabwesenheit BAG, 24.06.2004 - Az: 2 AZR 461/03).


LAG Sachsen, 25.06.2021 - Az: 2 Sa 264/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.313 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant