Ein einseitiger Widerruf bereits erteilten Urlaubs durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, der festgelegte Urlaubstermin kann jedoch einvernehmlich abgeändert werden.
LAG Hamm - Az: 18 Sa 1475/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


