Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieDie Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das
Arbeitsverhältnis der Parteien normativ geltenden und den aufgrund
arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren
Tarifvorschriften ist nach dem Günstigkeitsprinzip (
§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen.
Hiernach treten unmittelbar und zwingend geltende Tarifbestimmungen hinter einzelvertragliche Vereinbarungen mit für den Arbeitnehmer günstigeren Bedingungen zurück.
Ob ein
Arbeitsvertrag abweichende günstigere Regelungen gegenüber dem Tarifvertrag enthält, ergibt ein Vergleich zwischen der tarifvertraglichen und der arbeitsvertraglichen Regelung (sog. Günstigkeitsvergleich).
Unerheblich ist, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben.
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