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Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der
Beschäftigungsanspruch des
Arbeitnehmers im bestehenden
Arbeitsverhältnis wird aus den §§
611,
613 i.V.m. § 242 BGB hergeleitet. Er beruht auf der arbeitsvertraglichen Förderungspflicht des
Arbeitgebers im Hinblick auf das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG zum Persönlichkeitsschutz. Der Anspruch ist auf die vertragsgemäße Beschäftigung gerichtet. Deren Konkretisierung obliegt gemäß § 106 GewO dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann bestimmen, welche Arbeitsleistung der Arbeitnehmer im Rahmen des
Arbeitsvertrags und der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Regelungen zu erbringen hat.
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