Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.867 Anfragen
Keine betriebliche Übung bei tariflicher Schriftformerfordernis
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Das Entstehen einer betrieblichen Übung wird durch ein konstitutives Schriftformerfordernis in einem Tarifvertrag verhindert - auch dann, wenn der Tarifvertrag lediglich kraft arbeitsvertraglicher Verweisung gilt.
Allerdings kann ein gewillkürtes Schriftformerfordernis durch eine betriebliche Übung formlos abbedungen werden (vgl. BAG, 24.06.2003 - Az: 9 AZR 302/02; BAG, 27.03.1987 - Az: 7 AZR 527/85). Das Bundesarbeitsgericht hat diese Folge aber dann nicht angenommen, wenn die Schriftformklausel Bestandteil einer tariflichen Regelung ist, die für einen nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer einzelvertraglich übernommen worden ist (BAG, 27.03.1987 - Az: 7 AZR 527/85; BAG, 09.12.1981 - Az: 4 AZR 312/79). Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Sinn und Zweck einer einzelvertraglichen Verweisung auf den Tarifvertrag darin bestehe, tarifgebundene und nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gleich zu behandeln.
Ob diese Begründung auch nach der im Hinblick auf die Schuldrechtsreform erfolgten Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln unverändert aufrecht erhalten bleiben kann, erscheint allerdings fraglich.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...