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Studenten verdienen gleiches Gehalt wie andere Aushilfen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Studenten dürfen bei Jobs während der Semesterferien nicht schlechter bezahlt werden als andere Aushilfen. Werden sie schlechter gestellt, verstößt das gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Architekturstudent jobbte im Volkswagen-Werk und klagte anschließend den tariflichen Stundenlohn vor Gericht ein. Für seine Arbeit hatte der Student und Familienvater pro Stunde 23 Mark statt den tariflich geregelten 27,90 Mark erhalten.

Dagegen hatte Volkswagen nach Feststellung des Gerichts allen nicht-studentischen und ebenfalls nicht tarifgebundenen Mitarbeitern sämtliche tarifliche Leistungen gewährt. Es verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen „in vergleichbarer Lage sachfremd schlechter“ gestellt würden, befand das Arbeitsgericht.


ArbG Kassel, 12.02.1998 - Az: 6 Ca 594/97

Nachfolgend: LAG Hessen, 14.06.1999 - Az: 10 Sa 543/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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