Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen: Streik zur gemeinsamen Beantragung einer AVE
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Streik kann durch einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist.
Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden.
Das Streikziel „Erreichen der Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge in einer gemeinsamen Initiative“ ist ein mögliches Verhandlungsziel. Es ist jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig, es zu erstreiken.
LAG Nürnberg, 20.07.2023 - Az: 3 SaGa 7/23
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.