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Einstweilige Verfügung gegen Streik während laufender Gehaltstarifverhandlungen: Streik zur gemeinsamen Beantragung einer AVE
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein
Streik kann durch einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offensichtlich rechtswidrig ist.
Arbeitskämpfe sind nur rechtmäßig, wenn sie um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden.
Das Streikziel „Erreichen der
Allgemeinverbindlichkeit der Entgelttarifverträge in einer gemeinsamen Initiative“ ist ein mögliches Verhandlungsziel. Es ist jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig, es zu erstreiken.
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Natalie Reil, Landshut
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