Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.283 Anfragen

Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der Einkommensteuererklärung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Kommt das Finanzamt der Festsetzung der Energiepreispauschale nicht nach, kann diese nach Durchführung eines Vorverfahrens vor dem Finanzgericht erstritten werden.


BFH, 29.02.2024 - Az: VI S 24/23

ECLI:DE:BFH:2024:B.290224.VIS24.23.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.283 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant