Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.039 Anfragen

Sozialplan: Auswahlfehler nur für Betroffene

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nur ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ohne den Auswahlfehler nicht gekündigt worden wäre, kann sich auf diesen Auswahlfehler bei der Auswahlrichtlinie für die Sozialauswahl berufen.

Steht fest, dass sich ein Auswahlfehler nicht zu Gunsten eines Arbeitnehmers auswirken kann, ist es diesem nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwehrt, sich darauf zu berufen.

Ein Anspruch auf Widereinstellung kann sich zwar mit Rücksicht auf das Gebot von Treu und Glauben aus § 242 BGB ergeben, wenn der auf einer Prognose beruhende Kündigungsgrund im Laufe der Kündigungsfrist wegfällt, wozu auch die Möglichkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz gehören soll. Keinesfalls soll sich dieser Anspruch aber auf Abschluss eines Arbeitsvertrags für die Vergangenheit richten können.


LAG Berlin, 09.07.2004 - Az: 6 Sa 591/04

ECLI:DE:LAGBEBB:2004:0709.6SA591.04.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant