Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.111 Anfragen

Anzuwendender Tarifvertrag und die Beweis der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch § 58 Abs. 3 ArbGG wird lediglich der Beweisantritt durch Vorlegung öffentlicher Urkunden geregelt, nicht aber, dass das Prozessgericht die Beauftragung des Notars für die Erstellung der öffentlichen Urkunde übernimmt.

Den Beweis über die Zahl ihrer in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder in einem Betrieb kann die Gewerkschaft durch Vorlage einer notariellen Urkunde gemäß § 58 Abs. 3 ArbGG erbringen, in dem sie diese vorlegt, also selbst beibringt. Deshalb hat sie selbst den Notar beauftragen, mit der entsprechenden Kostenfolge.

Die antragstellende Gewerkschaft trägt für die von ihr begehrte Feststellung nach § 99 ArbGG bezüglich der alleinigen Anwendung ihrer Tarifverträge gemäß § 4a Abs. 2 S. 2 TVG die Darlegungs- und Beweislast. Das Gericht ist jedoch im Beschlussverfahren nach § 83 Abs. 1 ArbGG verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts bezieht sich nicht nur auf diejenigen Tatsachen, die geeignet sind, den Antrag zu stützen, sondern auch auf jene, die einer stattgebenden Entscheidung entgegenstehen.

Nachfolgend:LAG München, 05.10.2023 - Az:2 TaBV 22/23


ArbG München, 15.03.2023 - Az: 14 BV 314/21

Alexandra KlimatosTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Chip.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg