Wird der Mitarbeiter eines Betriebs in einen Verkehrsunfall verwickelt und verliert er infolgedessen einen Schlüssel zur zentralen Schließanlage des Gewerbebetriebs, so scheidet ein Anspruch des Gewerbeinhabers gegen den Unfallverursacher auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage aus.
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