Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.794 Anfragen

Anerkennung von Ansprüchen bei Arbeits- und Wegeunfällen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Anerkennung eines Arbeitsunfalles nach § 548 Abs. 1 S. 1 RVO bzw. dem im Wesentlichen gleichlautenden § 8 Abs. 1 S.1 SGB VII oder eines Unfalls vom und zu dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall § 550 Abs. 1 RVO; 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) müssen die jeweiligen Anknüpfungstatsachen, wie „versicherte Verrichtung“, „versicherter Weg“, von 1außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und „Gesundheitserstschaden“ im Vollbeweis, d.h. mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (BSG, 09.05.2006 - Az: B 2 U 1/05 R).

Hierfür ist erforderlich, dass eine Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen.

Dabei gilt im sozialgerichtlichen Verfahren der Grundsatz, dass jeder im Rahmen des anzuwendenden Rechts die objektive (materielle) Beweislast für die Tatsachen trägt, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen.


LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2020 - Az: L 15 U 64/20

ECLI:DE:LSGNRW:2020:0702.L15U64.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach