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Leichenwagen zur Privatnutzung ist unzumutbar!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Der Stellenwert eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung macht die private Nutzung eines solchen Fahrzeugs unzumutbar.


LAG Köln, 19.11.2009 - Az: 7 Sa 879/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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Erik, Oranienburg