Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen Kfz zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Der Stellenwert eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung macht die private Nutzung eines solchen Fahrzeugs unzumutbar.
LAG Köln, 19.11.2009 - Az: 7 Sa 879/09
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