Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.744 Anfragen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Nachweis eines arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände zu Lasten des Berufsunfähigkeitsversicherers ist nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer bei Antragstellung einen unstreitig vereinzelt gebliebenen Arztbesuch verschweigt, aus dessen Anlass ihm auf einem Formular des Rentenversicherungsträgers körperliche und psychische Beschwerden attestiert werden, und es nahe liegt, dass ihm dadurch vornehmlich die Bewilligung einer „Familienkur“ ermöglicht werden sollte.

Eine „Doppelbelehrung“, bei der im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen nur ein allgemeiner Hinweis erfolgt, die nicht auf den genauen Fundort der einzelnen Informationen hinweist, erfüllt nicht die Anforderungen an eine Mitteilung im Sinne des § 19 Abs. 5 VVG.

Ein früherer Bezirksschornsteinfegermeister, der nach seiner Behauptung an psychischen Beschwerden und einer „Höhenangst“ leidet, ist nicht berufsunfähig, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durchgreifende Zweifel am Vorliegen der Erkrankung verbleiben. Dass er zwischenzeitlich auf seinen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, führt mangels gesundheitlicher Ursache ebenfalls nicht zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit.


OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - Az: 5 U 23/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.744 Beratungsanfragen

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin