Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.409 Anfragen

Schadensersatz bei Verlust eines Schlüssels einer Schließanlage

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer einen Codesender für die Alarmanlage der Betriebsstätte und einen Schlüssel zur Schließanlage erhalten.

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses konnten weder Codesender noch Schlüssel zurückgegeben werden.

Der Arbeitgeber tauschte jedoch nicht die Schließanlage aus, sondern hatte lediglich den Codesender für ca. 100 € umprogrammiert.

Streitig war nun, ob ein Schadensersatzanspruch für den Ersatz der Schließanlage besteht. Im Prozess wurde zumindest ein entsprechendes Angebot vorgelegt (Kosten ca. 3000 €).

Der Arbeitgeber verlangte auf dem Weg der Widerklage die Nettopositionen vom Arbeitnehmer, der seinerseits eine restliche Arbeitsvergütung einklagen wollte. Die Widerklage scheiterte jedoch.

Auch wenn ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich in Betracht kommt, so sei dem Arbeitgeber jedoch kein Schaden in der verlangten Höhe entstanden, da weder Alarmanlage noch Schließanlage in ihrer Substanz beeinträchtigt wurden.

Lediglich die Tauglichkeit als Einbruchsverhinderung sei eingeschränkt, da die Schließanlage aber nicht ausgetauscht wurde, war erkennbar, dass der Arbeitgeber die Missbrauchsgefahr als nicht ernsthaft bestehend einschätzte.

Lediglich die Umprogrammierungskosten konnten verlangt werden - nur in dieser Höhe waren tatsächlich ein Schaden entstanden.

Da der Verschuldensumfang des Arbeitnehmers nicht aufklärbar war, haftete dieser in voller Höhe für den Schaden. Der Umfang des Schadens und der Umstand, dass der Kläger haftpflichtversichert ist, waren unbeachtlich.

Die Forderung hinsichtlich des vermeintlichen Schadens an der Schließanlage war jedoch wie bereits ausgeführt unberechtigt.


LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - Az: 2 Sa 100/11

ECLI:DE:LAGRLP:2011:0616.2SA100.11.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe