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Bei Abrufarbeitsverhältnis muss die Arbeit auch abgerufen werden!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn bei einer vertraglichen Vereinbarung einer Tätigkeit auf Abruf diese nicht abgerufen wird und der Arbeitnehmer zur Leistungserbringung
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