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Festsetzung der Höhe der MdE bei der Bewertung der Folgen mehrerer Arbeitsunfälle

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Rahmen der Feststellung von Unfallfolgen ist es ausreichend, wenn der Unfallversicherungsträger im Fall der Verschlimmerung eines vorbestehenden Gesundheitszustandes zu erkennen gibt, dass er nur die auf der Verschlimmerung beruhenden Unfallfolgen anerkennt.

Bei der Bewertung von Folgen mehrerer Arbeitsunfälle sind deren Folgen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie die Erwerbsfähigkeit um wenigstens 10 v. H. mindern.


LSG Hamburg, 05.08.2020 - Az: L 2 U 39/19

ECLI:DE:LSGHH:2020:0805.L2U39.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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