Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.215 Anfragen

Chefarzt mit Personalverantwortung als leitender Angestellter?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erstreckt sich die Personalverantwortung des Chefarztes einer Station lediglich auf einen Oberarzt und drei Assistenzärzte eines Krankenhauses, das insgesamt rund 600 Arbeitnehmer beschäftigt, so ist er kein leitender Angestellter. Diese Annahme gilt zumindest in dem Fall, daß es sich bei dem auf der Station beschäftigten ärztlichen Personal im Vergleich zu den anderen in der Klinik beschäftigten Ärzten nicht um einen qualitativ bedeutsamen Kreis von Arbeitnehmern handelt und sich die Station zudem weder in ihrer Größe noch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung von anderen Stationen wesentlich abhebt.
Auf die Bezeichnung der Tätigkeit im Dienstvertrag kommt es nicht an.


BAG, 10.10.2007 - Az: 7 ABR 61/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant