Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.178 Anfragen

Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der aus wichtigem Grund erfolgten Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH entsteht jedenfalls bei einer solchen Gesellschaft, an der nur zwei Gesellschafter je zur Hälfte beteiligt sind, ein Schwebezustand: Die Wirksamkeit der Abberufung durch die Gesellschafterversammlung hängt hier von der materiellen Rechtslage nach § 38 Abs. 2 GmbHG ab, richtet sich also danach, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag.

In einem solchen Fall sind zur Stellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowohl die Gesellschaft als auch der Gesellschafter befugt, der den anderen abberufen hat.


OLG München, 18.10.2010 - Az: 7 U 3343/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant