Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.05.2014 - Az: 10 AZR 699/13) zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei einer unterdurchschnittlichen Beurteilung, die zum ERA-TV BW ergangen ist, findet auf die inhaltlich gleichen Regelungen des ERA-TV Bayern Anwendung.
Wenn der Arbeitgeber zu dem streitigen Beurteilungskriterium keine Tatsachen vorgetragen hat, die auch unter Berücksichtigung ihres Ermessensspielraums geeignet sind, eine unterdurchschnittliche Beurteilung zu tragen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Leistungszulage, die insoweit einer Bewertung mit der durchschnittlichen Punktzahl entspricht.
Wenn der Arbeitgeber zu dem streitigen Beurteilungskriterium keine Tatsachen vorgetragen hat, die auch unter Berücksichtigung ihres Ermessensspielraums geeignet sind, eine unterdurchschnittliche Beurteilung zu tragen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Leistungszulage, die insoweit einer Bewertung mit der durchschnittlichen Punktzahl entspricht.
LAG München, 06.04.2022 - Az: 5 Sa 786/21
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