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Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassen des Umzugs der Betriebsstätte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betriebsrat hat im Hinblick auf den beabsichtigten Umzug einer Betriebsstätte und der Inbetriebnahme eines neuen Arbeitsmittels keinen Anspruch auf Unterlassung dieses Umzugs, auch wenn der Arbeitgeber entgegen den §§ 3 Abs. 3 ArbStättVO, 4 Abs. 1 BetrSichVO keine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.

Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Erstellung von Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung bleibt durch den Umzug unberührt.


LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2021 - Az: 1 TaBV Ga 4/20

ECLI:DE:LARBGSH:2021:0112.1TABV.GA4.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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