Im vorliegenden Fall wurde in einem Consultant-Vertrag unter der drucktechnisch hervorgehobenen Überschrift "Vergütung" und einer folgenden 11-ziffrigen Regelung sonst nur "EUR 2000,00" drucktechnisch hervorgehoben. Dieser Betrag bezog sich jedoch
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LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - Az: 15 Sa 310/09
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