Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.276 Anfragen
Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen während der Corona-Pandemie
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 a) a.E. NPersVG, der von der grundsätzlich erforderlichen Mitbestimmung bei der Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes "die für die Dienststelle nicht vorhersehbare, aufgrund besonderer Erfordernisse kurzfristig und unregelmäßig festzusetzende tägliche Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Beschäftigten" ausnimmt, ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Arbeitszeitregelung in ihrer konkreten Anordnung unvorhersehbar und derart eilbedürftig ist, dass ein ordnungsgemäßes Mitbestimmungsverfahren nicht mehr möglich ist.
Die nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 a) a.E. NPersVG erforderliche Unvorhersehbarkeit endet mit dem Ergreifen der Maßnahmen und deren nicht nur kurzfristiger, vorübergehender Aufrechterhaltung (hier verneint für Arbeitszeitregelungen der in einem Corona-Lagestab eingesetzten Beschäftigten nach einer mehrwöchigen Übergangszeit).
OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - Az: 18 LP 3/21
ECLI:DE:OVGNI:2022:0623.18LP3.21.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen