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Kassiererin ist keine Putzfrau!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung einer Kassiererin, auf Verlangen eines Vorgesetzten hin an ihrem Arbeitsplatz zu putzen.

Entsprechende Weisungen sind zu unterlassen, da das Weisungs- und Direktionsrecht nur arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten (Kassieren) umfasst.

Ein anderes würde somit nur dann gelten, wenn eine entsprechende Tätigkeit ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommen worden wäre.


ArbG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - Az: 7 Ca 1692/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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