Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.457 Anfragen

Erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl im VW-Werk Wolfsburg

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt.

Mit einem am 11. April 2022 beim Arbeitsgericht Braunschweig eingegangenen Antrag haben neun wahlberechtigte Arbeitnehmer aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl, die dort im Zeitraum vom 14. März bis zum 18. März stattfand und deren Ergebnis am 28. März 2022 bekannt gegeben wurde, angefochten.

Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen „Wir für Euch“, „Die Alternative“ und „MIG 18“ für die Betriebsratswahl kandidierten.

Die Anfechtung wird u.a. mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durführung der Briefwahl - insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern - und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung bzw. dem Überkleben von Wahlplakaten begründet.

Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Nach Erörterung der vorgenannten Anfechtungsgründe hat das Arbeitsgericht verkündet, dass es die Wahl als unwirksam ansieht.


ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - Az: (liegt z.Z. nicht vor)

Quelle: PM des ArbG Braunschweig

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant