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Schlüssel bei Freistellung abgeben!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Arbeitnehmer bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt, so sind auf Verlangen dienstliche Unterlagen und Schlüssel umgehend abzugeben. Wird die Herausgabe wiederholt verweigert, so ist mit fristloser Kündigung zu rechnen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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