Wurde ein Arbeitnehmer bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt, so sind auf Verlangen dienstliche Unterlagen und Schlüssel umgehend abzugeben. Wird die Herausgabe wiederholt verweigert, so ist mit fristloser Kündigung zu rechnen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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