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Schlüssel bei Freistellung abgeben!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Wurde ein Arbeitnehmer bis Ende der Kündigungsfrist freigestellt, so sind auf Verlangen dienstliche Unterlagen und Schlüssel umgehend abzugeben. Wird die Herausgabe wiederholt verweigert, so ist mit fristloser Kündigung zu rechnen.

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Natalie Reil, Landshut

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