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Nebentätigkeit erlaubt – auch bei Irrtum nicht widerrufbar?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde einem Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung gestattet, so kann der Arbeitgeber diese auch dann nicht widerrufen, wenn er sich über die Art der Betätigung

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LAG Rheinland-Pfalz - Az: 11 Sa 523/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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