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Arbeitslosengeld: Kein Anspruch bei Auslandswohnsitz ohne Verfügbarkeit durch grenznahe Arbeitsagentur

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitsloser, der nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat umzieht, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er sich nicht im zeit- und ortsnahen Bereich einer deutschen Agentur für Arbeit aufhält und die Voraussetzungen für eine Mitnahme des Leistungsanspruchs, insbesondere die Nichterfüllung einer Wartezeit, nicht vorliegen.

Wurde er vor dem Umzug hierauf in einer persönlichen Vorsprache hingewiesen und zieht er dennoch dorthin um, dann kann - abhängig von den jeweiligen Umständen dies Einzelfalls - der Fall vorliegen, dass er die Rechtswidrigkeit einer dennoch erfolgten Bewilligung gekannt bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat.


LSG Bayern, 26.10.2021 - Az: L 10 AL 101/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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