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Abfindungsvergleich vererbbar?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde im einem Abfindungsvergleich ein Abfindungsanspruch vereinbart, so geht dieser mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf die Erben über, wenn der Arbeitnehmer vor dem festgelegten Auflösungszeitpunkt verstirbt.


BAG - Az: 2 AZR 250/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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