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Abfindungsvergleich vererbbar?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde im einem Abfindungsvergleich ein Abfindungsanspruch vereinbart, so geht dieser mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf die Erben über, wenn der Arbeitnehmer vor dem festgelegten Auflösungszeitpunkt verstirbt.


BAG - Az: 2 AZR 250/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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