Für Fahrzeiten kann ein Mitglied des Betriebsrates Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den im Betrieb geltenden tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen über die Durchführung von Dienstreisen verlangen, wenn die Fahrzeit mit seiner Betriebsratstätigkeit unmittelbar zusammenhängt.
BAG - Az: 7 AZR 423/01
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