Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.743 Anfragen

Pfändbarkeit einer Corona-Prämie

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Schuldner wurde durch seinen Arbeitgeber eine Sonderleistung i.H.v. 1.500,00 EUR während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie (Corona-Prämie) gezahlt.

Diese Prämie wurde gemeinsam mit der Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2020 ausgezahlt.

Der Schuldner beantragte die Freigabe dieser Prämienzahlung in Höhe von 1.500,00 EUR.

Die Corona-Prämie ist vorliegend eine zweckgebundene Leistung für die Anerkennung seines Einsatzes und als Erschwerniszulage während der Coronavirus-Pandemie zu sehen.

Gem. § 850a Nr. 3 ZPO ergibt sich, dass die gezahlte Prämie als Erschwerniszulage unpfändbar ist.

Die Insolvenzverwalterin wurde gehört. Einwände wurden nicht erhoben.


AG Gera, 27.03.2021 - Az: 8 IK 31/18

Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen