- Arbeitsrecht
- Urteile
Entlassung eines Beamten auf Probe bei charakterlichen Mängeln
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Charakterliche Mängel, die aus einem in strafrechtlichen Verfahren festgestellten Verhalten (hier: geplante Einschüchterungsversuche mittels Körperverletzung und Todesdrohungen) des
Beamten auf Probe resultieren, können zu einer Entlassung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG führen.
Der Dienstherr darf eine Entlassungsentscheidung eines Beamten auf Probe auf die Ergebnisse aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stützen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde bzw. eine Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO erfolgte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.861 Beratungsanfragen
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant