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Keine Degradierung bei arbeitsvertraglichem Anspruch auf Position!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Versetzung eines Arbeitnehmers auf eine Stelle, die mit der Herabstufung von einer bestimmten Führungsebene auf die Sachbearbeiterebene verbunden ist, ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich einen Anspruch auf die vereinbarte Führungsebene hat.

Grundsätzlich kann im Rahmen des Direktionsrechts keine geringer wertige Tätigkeit als die vertraglich vereinbarte zugewiesen werden.


LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - Az: 4 Sa 4/09

ECLI:DE:LAGBW:2009:0420.4SA4.09.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern