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Keine Degradierung bei arbeitsvertraglichem Anspruch auf Position!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Versetzung eines Arbeitnehmers auf eine Stelle, die mit der Herabstufung von einer bestimmten Führungsebene auf die Sachbearbeiterebene verbunden ist, ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich einen Anspruch auf die vereinbarte Führungsebene hat.

Grundsätzlich kann im Rahmen des Direktionsrechts keine geringer wertige Tätigkeit als die vertraglich vereinbarte zugewiesen werden.


LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - Az: 4 Sa 4/09

ECLI:DE:LAGBW:2009:0420.4SA4.09.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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