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Individuelle Kündigungsfrist von 6 Monaten - auch für Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sieht ein Arbeitsvertrag vor, dass "das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gelöst werden" kann, so gilt dies für beide Vertragsparteien.

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LAG Köln, 16.03.2009 - Az: 2 Sa 1167/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Antje , Karlsruhe