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Auskunftsverpflichtung des Arbeitsnehmers nach Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sind
Arbeitnehmer dem ehemaligen
Arbeitgeber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.
Im vorliegenden Fall hatte der wegen verbotenere
Wettbewerbstätigkeit fristlos gekündigte Arbeitnehmer Auskunft über die von ihm zuletzt bearbeiteten Kundenaufträge, welche noch nicht abgerechnet waren, unter Hinweis auf die plötzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert.
Das Gericht gab der entsprechenden Klage des früheren Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer statt.
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