Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.776 Anfragen

Auskunftsverpflichtung des Arbeitsnehmers nach Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer dem ehemaligen Arbeitgeber grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.

Im vorliegenden Fall hatte der wegen verbotenere Wettbewerbstätigkeit fristlos gekündigte Arbeitnehmer Auskunft über die von ihm zuletzt bearbeiteten Kundenaufträge, welche noch nicht abgerechnet waren, unter Hinweis auf die plötzliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigert.

Das Gericht gab der entsprechenden Klage des früheren Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer statt.


ArbG Frankfurt/Main, 03.09.2002 - Az: 4 Ca 9836/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant